Hier finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen sowie Erklärungen Angebote in leichter Sprache.

Barrierefreiheit ist uns ein großes Anliegen. Wir möchten, dass alle Menschen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen – unsere Dienstleistungen einfach, sicher und selbstbestimmt nutzen können. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Angebote und digitalen Kanäle barrierefrei zu gestalten und weiter zu verbessern.

Informationen zum Unternehmen

Baader Bank AG

Weihenstephaner Str. 4

85716 Unterschleißheim

Deutschland

Telefon: +49 89 5150 0

Telefax: +49 89 5150 1111

E-Mail: service@baaderbank.de

 

Einleitung

Wir sind bestrebt, unsere Webseite und unser Kundenportal im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) allen Kunden barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitsinformation gilt für die Inhalte unserer Webseite und unseres Kundenportals, die in Verbindung mit unseren Bankdienstleistungen stehen und damit dem BFSG bzw. der BFSGV unterfallen.

Eine Beschreibung unserer Bankdienstleistungen sowie Hinweise zu deren Nutzung in einfacher Sprache finden Sie oben unter „Informationen zu unseren Dienstleistungen in leichter Sprache“. Dort finden Sie für jede Dienstleistung auch die weiteren Informationen zu deren jeweiliger Barrierefreiheit.

 

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 14 BFSG und §§ 12, 17 BFSGV sowie aus Anlage 3 Nummer 1 zum BFSG.

Danach müssen Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung, über die Merkmale der Barrierefreiheit und über die Möglichkeit zur Nutzung unterstützender Technologien (wie z.B. Screenreader oder Spracherkennung) folgende Vorgaben einhalten:

  • die Informationen müssen über mehr als einen Sinn (Sehen, Hören, Fühlen) zugänglich sein;
  • die Informationen sind auffindbar;
  • die Informationen sind zu verstehen;
  • die Informationen sind wahrnehmbar;
  • der Inhalt der Informationen muss in einem Textformat zur Verfügung gestellt werden, das sich mit einer unterstützenden Technologie (wie z.B. Screenreader oder Spracherkennung) in ein wahrnehmbares Format umwandeln lässt;
  • die Informationen werden mit angemessener Größe und geeigneter Form sowie ausreichendem Kontrast und ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt;
  • bei nicht textlichen/schriftlichen Inhalten der Informationen müssen diese auch auf andere Weise dargestellt werden;
  • die Informationen müssen bedienbar, verständlich und belastbar gestaltet sein.

Darüber hinaus enthält die BFSGV spezielle Vorgaben für Bankdienstleistungen, die gegenüber Verbrauchern erbracht werden.

Solche Dienstleistungen müssen verständlich sein und dürfen ein bestimmtes Sprachniveau nicht überschreiten. Wenn es Möglichkeiten zur Identifizierung, Anmeldung, elektronischen Unterschrift oder zur Zahlung oder Sicherheitsfunktionen gibt, müssen diese für alle Menschen gut sichtbar, leicht zu benutzen, einfach zu verstehen und zuverlässig sein.

Wir sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen über die Barrierefreiheit der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Ferner sind wir als Erbringer der Dienstleistung verpflichtet,  Barrierefreiheitsinformationen so bereitzustellen, dass diese jederzeit und ohne Hindernisse aufgefunden werden kann.

Die Information muss ferner die Dienstleistung und die Anforderungen an die Barrierefreiheit beschreiben und selbst barrierefrei sein. Außerdem ist die Marktüberwachungsbehörde in der Information zu nennen.

Schließlich muss in der Barrierefreiheitsinformation angegeben werden, welche Bestandteile der Dienstleistungen barrierefrei sind und welche noch nicht. Bei den noch nicht barrierefreien Bestandteilen sind die entgegenstehenden Gründe anzugeben.

 

Merkmale der Barrierefreiheit unserer Webseite und unseres Kundenportals

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit der mit den relevanten Dienstleistungen verbundenen Inhalte unserer Webseite und unseres Kundenportals:

Auf unserer Webseite finden Sie unter dem Menüpunkt „Rechtliche Dokumente“ Informationen zu unseren Bankdienstleistungen zum Download im (vorlesbaren) Datenformat PDF-UA.  Auch in unserem Kundenportal finden Sie in ihrem Postfach in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen stehende Dokumente zum Download im (vorlesbaren) Dateiformat PDF-UA.

Die Browser wie Microsoft Edge und Safari verfügen über eine Vorlesefunktion. Bei Google Chrome und Firefox kann diese Funktion über ein zusätzliche Software-Installation genutzt werden. Mit der Vorlesefunktion können Sie sich die Texte vorlesen lassen. Sowohl die Stimme als auch die Geschwindigkeit der Vorlesefunktion kann angepasst werden.

Die barrierefrei zu gestaltenden Inhalte unserer Webseite www.baaderbank.de und unseres Kundenportals sind teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ bzw. dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Auf rein grafische Darstellungen auf unser Webseite und in unserem Kundenportal verzichten wir.

 

Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information auf unserer Webseite im mittleren barrierefreien Format (WCAG AA) zur Verfügung.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten.
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Schriftart, Zeilenlänge, Zeilenabstand und die Hervorhebung von wichtigen Texten ist möglichst benutzerfreundlich gewählt worden.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

In Bezug auf die barrierepflichtigen Inhalte unserer Webseite und unseres Kundenportals werden die Anforderungen nach dem BFSG und der BFSGV derzeit nur teilweise erfüllt. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt:

  • Einzeldokumente zu den relevanten Dienstleistungen werden auf unserer Webseite noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format zu Verfügung gestellt.
  • Dokumente im Kundenportal, die in Verbindung mit den relevanten Dienstleistungen stehen, werden noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt.

 

Erstellung der Barrierefreiheitsinformation

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 14.11.2025 erstellt und zuletzt am 01.12.2025 aktualisiert.

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde auf Grundlage einer von uns durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

 

Barrieren melden, Feedback & Kontaktangaben

Sind Ihnen weitere Barrieren beim Zugang zu Inhalten unserer Dienstleistungen aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.

Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf dieser Seite.

 

Marktüberwachungsbehörde

Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht den Anforderungen des BFSG entspricht? Das BFSG sieht vor, dass Sie sich bei Beschwerden an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden können:

 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, Telefon: 0391 5676970, E-Mail: MLBF@ms-sachsen-anhalt.de